Wir freuen uns über Ihr Interesse am 3. LAUSITZFORUM 2038! Sollten Sie Fragen zur Anmeldung bzw. Teilnahme haben, setzen Sie sich gern mit
uns in Verbindung! Die Preise verstehen sich pro Person zzgl. MwSt. Im Betrag für die Teilnahme ist enthalten: Teilnahme am Forum, Besuch der Ausstellung, alle Speisen und Getränke.
Übernachtungskosten sind nicht inbegriffen.
129,00 € | *109,00 € für Verbandsmitglieder
*Mitglieder der folgenden Verbände erhalten Rabatt: Unternehmerverband Berlin e.V., Unternehmerverband Brandenburg-Berlin e.V., Unternehmerverband Norddeutschland Mecklenburg-Schwerin e.V.,
Unternehmerverband Rostock- Mittleres Mecklenburg e.V., Unternehmerverband Sachsen e.V., Unternehmerverband Sachsen-Anhalt e.V., Unternehmerverband Thüringen e.V., Unternehmerverband Vorpommern
e.V., Wirtschaftsinitiative Lausitz e.V.
1. Zustandekommen des Vertrages, Zahlung
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Die Preise für die Teilnahme am Forum sind auf dieser Webseite ersichtlich. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Webseite angegebenen
Preise.
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Der Teilnehmer gibt mit Absendung seiner Anmeldung ein verbindliches Angebot ab. Ein Vertrag über die Teilnahme an einer Veranstaltung kommt erst zustande,
nachdem die Anmeldung durch die Veranstalter schriftlich bestätigt wurde. Die Veranstalter können eine Anmeldung zur Veranstaltung ohne Angabe von Gründen zurückweisen.
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Die Teilnehmergebühr ist nach Rechnungszugang zur Zahlung per Überweisung fällig. Erfüllung tritt erst mit Gutschrift auf dem Konto des Veranstalters
ein.
2. Änderungen im Veranstaltungsverlauf, behördliche Vorgaben
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Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einzelne Vorträge einer Tagung zu ersetzen oder entfallen zu lassen. Solche Änderungen erzeugen kein Recht auf
Minderung oder Rückerstattung der Teilnahmegebühr (gesamt oder in Teilen) oder sonstiger Aufwendungen. Zudem kann der Veranstalter eine Präsenzveranstaltung vor Ort zu einer virtuellen
Veranstaltung verändern. Ein Sonderkündigungsrecht des Teilnehmers ergibt sich dadurch nicht.
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Der Teilnehmer ist verpflichtet, die zum Veranstaltungszeitpunkt geltenden behördlichen Anordnungen bzw. gesetzlichen Vorschriften, insb. nach dem
Infektionsschutzgesetz, und ggf. bestehende Vorgaben des Veranstalters einzuhalten. Der Veranstalter ist berechtigt, einem Teilnehmer nur dann den Besuch der Veranstaltung zu gestatten, wenn
der Teilnehmer entsprechende Nachweise gemäß den zum Veranstaltungszeitpunkt geltenden behördlichen Anordnungen bzw. gesetzlichen Vorschriften vorlegt.
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Teilnehmer, die bei Nichtvorlage eines solchen Nachweises vom Besuch der Veranstaltung ausgeschlossen werden, bleiben zur Zahlung des Ticketentgelts
verpflichtet und haben keinen Anspruch auf Erstattung des gezahlten Ticketentgelts. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
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Um die Einhaltung gesetzlich oder der behördlich vorgeschriebener Schutz- und Hygienemaßnahmen zu gewährleisten, ist der Veranstalter ferner berechtigt, die
Anzahl der Personen im gesamten Veranstaltungsbereich oder in Teilen davon zu beschränken. Der Veranstalter kann deshalb Teilnehmern den Zutritt zum gesamten Veranstaltungsbereich oder zu
Teilen davon zeitweilig verwehren
3. Absage von Veranstaltungen
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Der Veranstalter hat das Recht, eine Veranstaltung aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen zu verschieben oder abzusagen. Der Teilnehmer wird hierüber unter
den in seiner Anmeldung genannten Kontaktdaten benachrichtigt.
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Im Falle der Absage wird ein bereits bezahltes Teilnahmeentgelt zurückerstattet. Gleiches gilt für den Fall, dass der Teilnehmer an einem Nachholtermin für die
Veranstaltung nicht teilnehmen kann.
4. Stornierung durch den Teilnehmer und Ticket-Übertragung
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Bei Stornierung der Anmeldung bis 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn erstattet der Veranstalter den gesamten Teilnahmebeitrag zurück. Bei Stornierungen
später als 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn ist die volle Teilnahmegebühr fällig.
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Die Stornierung muss schriftlich erfolgen.
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Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist selbstverständlich möglich und kostenfrei.
5. Teilnehmerliste sowie Bild- und Tonaufzeichnungen
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Der Veranstalter verpflichtet sich, die vom Teilnehmer überlassenen Daten vertraulich zu behandeln. Die im Rahmen der Anmeldung erhobenen Datenwerden zum Zweck
der Durchführung der Veranstaltung verwendet.
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Die Teilnehmer erscheinen mit vollständigem Namen und Unternehmen auf der Teilnehmerliste (vor Ort in Papierform auf Nachfrage) der Veranstaltung sofern die
Zustimmung hierfür bei der Anmeldung erfolgt ist. Die Teilnehmerliste wird nicht auf der Homepage veröffentlicht und nur auf Nachfrage an die Teilnehmer der Veranstaltung
herausgegeben.
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Der Veranstalter ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Veranstaltung mittels Bild und Tonträgern aufzuzeichnen. Der Teilnehmer ist damit einverstanden,
dass er im Rahmen der Veranstaltung gefilmt und/oder fotografiert wird und diese Bild- und Tonaufzeichnungen verbreitet und öffentlich in allen bekannten Medien einschließlich Internet zur
Schau gestellt werden dürfen.
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Bei der Veranstaltung entstandene Fotos und Filmaufnahmen werden im Rahmen von Beiträgen des Veranstalters oder in Publikationen der Veranstalter, in sonstigen
Zeitungen und Zeitschriften sowie im Internet veröffentlicht.
6. Nutzungsrechte
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Vorträge und Veranstaltungsunterlagen genießen den Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Nutzungsrechte werden nur übertragen, wenn die Einräumung entsprechender
Nutzungsrechte ausdrücklich und schriftlich vereinbart wird.
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Bei der Veranstaltung entstandene Fotos und Filmaufnahmen werden im Rahmen von Berichten in Publikationen der Veranstalter, in sonstigen Zeitungen und
Zeitschriften sowie im Internet veröffentlicht.
7. Höhere Gewalt
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Höhere Gewalt ist ein von außen kommendes, nicht voraussehbares und auch durch Anwendung vernünftigerweise zu erwartender Sorgfalt und technisch und
wirtschaftlich zumutbarer Mittel nicht abwendbares oder nicht rechtzeitig abwendbares Ereignis. Hierzu zählen beispielsweise Naturkatastrophen, terroristische Angriffe, Stromausfall,
notwendige Reparaturarbeiten, Maschinenschäden, betriebliche Ausfälle von Anlagen, fehlerhafte Anlagen oder notwendige Installationen, Ausfall von Telekommunikationsverbindungen,
Betriebsstörungen, Streik und Aussperrung, soweit die Aussperrung rechtmäßig ist, Seuchen (einschließlich Epidemien und Pandemien) soweit ein Gefahrenniveau von mindestens „mäßig“ durch das
Robert-Koch-Institut festgelegt ist oder gesetzliche Bestimmungen oder Maßnahmen der Regierung, Gerichten oder Behörden (unabhängig von der Rechtmäßigkeit).
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Hierzu zählen unter anderem auch staatliche Verbote gleich von welcher Ebene, auch anstehende bzw. bereits absehbare, noch nicht erlassene, z.B. im Fall einer
Pandemie, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen oder seine Durchführung mehr als nur geringfügig verändern. Die Sars-CoV2-Pandemie ab Frühjahr 2020 wird von den Parteien
übereinstimmend als höhere Gewalt im Sinne dieses § betrachtet.
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Ist der Veranstalter infolge höherer Gewalt oder aus anderen von ihm nicht zu vertretenden Gründen genötigt, einen oder mehrere Ausstellungsbereiche
vorübergehend oder auch für längere Dauer zu räumen oder die Veranstaltung zu verschieben oder zu verkürzen, hat der Teilnehmer das Recht, seine Teilnahme auch auf die Ersatz- oder
Folgeveranstaltung zu verschieben.
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Ist eine Vertragserfüllung nicht innerhalb einer angemessenen Frist möglich, haben beide Parteien das Recht zur fristlosen Kündigung, ggf. bereits erbrachte
Leistungen werden zurückerstattet.
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Dem Teilnehmer steht ein Rücktrittsrecht zu, wenn eine gesetzliche oder behördliche Regelung besteht, wonach innerhalb von sechs Wochen vor dem ersten Tag der
Veranstaltung niemand aus dem Land bzw. dem Landesteil, in dem der Teilnehmer seinen Wohnsitz hat, ausreisen oder nach Deutschland einreisen darf, oder sich jeder, der aus dem Land bzw. dem
Landesteil, in dem der Teilnehmer seinen Wohnsitz hat, nach Deutschland einreist, unverzüglich nach der Einreise in Quarantäne begeben muss. Ggf. bereits erbrachte Leistungen werden
zurückerstattet.
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Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich zu benachrichtigen und über die Gründe der Höheren Gewalt und die voraussichtliche Dauer zu
informieren. Sie wird sich bemühen, mit allen technisch möglichen und wirtschaftlich zumutbaren Mitteln dafür zu sorgen, dass die Voraussetzungen zur Erfüllung dieses Vertrages
wiederhergestellt werden.
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Nutzt eine Partei Dienstleistungen Dritter zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen, so gilt ein Ereignis, das für den Dritten Höhere Gewalt oder einen
sonstigen Umstand im Sinne des Absatzes (2) darstellen würde, auch zugunsten dieser Partei als Höhere Gewalt.
8. Haftung
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Soweit es sich nicht um wesentliche Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ("Kardinalpflichten") handelt, haftet der Veranstalter für sich und seine
Erfüllungsgehilfen nur für Schäden, die nachweislich auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung im Rahmen des Vertrages beruhen und die noch als typische Schäden im
Rahmen des Vorhersehbaren liegen.
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Für die Inhalte von Vorträgen oder bei Diskussionsrunden liegt die Verantwortung allein bei den jeweiligen Referenten, der Veranstalter schließt hierfür jede
Haftung aus.